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   BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17   

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https://dejure.org/2018,33443
BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17 (https://dejure.org/2018,33443)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2018 - 6 AZR 246/17 (https://dejure.org/2018,33443)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 (https://dejure.org/2018,33443)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bag-urteil.com

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche Eingruppierung

  • Betriebs-Berater

    Eingruppierungsfragen für Hochschullehrkraft

  • rewis.io

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche Eingruppierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konstitutive oder deklaratorische Angabe einer Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Öffentlicher Dienst - und die konstitutive arbeitsvertragliche Eingruppierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilanfechtung der arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche Eingruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 102
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
    Soll der Nennung einer Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag daher keine rechtsgeschäftlich begründende Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung (dazu etwa BAG 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 19 mwN; 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 197) handeln, muss dies im Arbeitsvertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12, BAGE 146, 29) .

    Voraussetzung für diese Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz, dass die Nennung einer Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag konstitutiv ist, ist jedoch, dass sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags unmissverständlich ergibt, allein die bezeichneten (tariflichen) Eingruppierungsbestimmungen - und nicht die angegebene Entgeltgruppe - sollten für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhe maßgebend sein (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 13 f. mwN, aaO) .

    Der Arbeitgeber als Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss wegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht nur im Vertragswortlaut zum Ausdruck bringen, allein die in Bezug genommenen Regelungswerke sollen für die Ermittlung der zutreffenden Entgeltgruppe maßgebend sein, sondern er muss zugleich dafür Sorge tragen, dass sich diese hieraus auch ohne weiteres ermitteln lässt (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 22, aaO) .

    Nimmt der Arbeitnehmer dieses Angebot an, ist die Entgeltgruppe damit vertraglich - "konstitutiv" - festgelegt (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 15 f., BAGE 146, 29; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - zu II 1 d der Gründe) .

    Vielmehr erfolgte die erforderliche Zuordnung zu einer Entgeltgruppe des TV-L erst durch die Angabe in § 4 Abs. 1 des Arbeitsvertrags, die daher als übereinstimmende vertragliche ("konstitutive") Vergütungsabrede zu verstehen ist (vgl. BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 18, BAGE 146, 29) .

    Kommt der Wille des Erklärenden nicht oder nicht vollständig zum Ausdruck, gehört dies zu dessen Risikobereich (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 19 f., BAGE 146, 29) .

    Weiter musste der Senat nicht entscheiden, ob die Anfechtung noch unverzüglich iSd. § 121 Abs. 1 BGB erklärt worden ist, obgleich der Kläger schon im Schriftsatz vom 29. März 2016 die Auslegung der im Arbeitsvertrag enthalten Vergütungsvereinbarung als konstitutiv für sich in Anspruch genommen hat, ohne jedoch ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. August 2013 (- 4 AZR 656/11 -) hinzuweisen (vgl. zur Frage des Beginns der Anfechtungsfrist und der damit im Zusammenhang stehenden Frage der Kenntnis des Anfechtungsgrundes bei einer Eventualanfechtung Staudinger/Singer (2017) § 121 Rn. 4 ff. mwN) .

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
    Sowohl Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch sog. Einmalbedingungen können vom Senat als typische Erklärungen selbst ausgelegt werden (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15 mwN; für Allgemeine Geschäftsbedingungen BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 20) .

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15 mwN; für Allgemeine Geschäftsbedingungen BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 22) .

    f) Die Entscheidungen des Senats vom 25. Juni 2015 (- 6 AZR 383/14 -) , 17. November 2016 (- 6 AZR 487/15 -) und 26. Januar 2017 (- 6 AZR 671/15 -) zu Entgeltvereinbarungen in Arbeitsverträgen des öffentlichen Dienstes stehen der Annahme einer konstitutiven Regelung im vorliegenden Fall nicht entgegen.

    Dies bedingte ein Verständnis der Vertragsklausel, wonach dem genannten Erlass umfassend Geltung verschafft und dieser insgesamt angewendet werden solle sowie, dass die Angabe der sich "danach" aus der Anwendung der in Bezug genommenen Erlasse ergebenden Entgeltgruppe deklaratorisch sei (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 28, BAGE 152, 82; 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 24 f.; 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 17, BAGE 158, 81) .

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16

    (Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
    Die Teilanfechtung bezöge sich auf einen Kernpunkt des Vertrags und störte das vereinbarte Ordnungs- und Äquivalenzgefüge, was unzulässig ist (vgl. BAG 22. Januar 1981 - 3 AZR 541/78 - zu II 2 a der Gründe; vgl. zur Unzulässigkeit einer Teilkündigung wegen der Störung des vereinbarten Ordnungs- und Äquivalenzgefüges BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 159, 148) .

    Unabhängig von der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Kündigung zur Änderung der Vergütung möglich wäre, handelte es sich, da dem Beklagten kein Recht hierzu eingeräumt wurde, um eine unzulässige Teilkündigung (vgl. dazu BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 159, 148) .

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
    f) Die Entscheidungen des Senats vom 25. Juni 2015 (- 6 AZR 383/14 -) , 17. November 2016 (- 6 AZR 487/15 -) und 26. Januar 2017 (- 6 AZR 671/15 -) zu Entgeltvereinbarungen in Arbeitsverträgen des öffentlichen Dienstes stehen der Annahme einer konstitutiven Regelung im vorliegenden Fall nicht entgegen.

    Dies bedingte ein Verständnis der Vertragsklausel, wonach dem genannten Erlass umfassend Geltung verschafft und dieser insgesamt angewendet werden solle sowie, dass die Angabe der sich "danach" aus der Anwendung der in Bezug genommenen Erlasse ergebenden Entgeltgruppe deklaratorisch sei (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 28, BAGE 152, 82; 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 24 f.; 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 17, BAGE 158, 81) .

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
    f) Die Entscheidungen des Senats vom 25. Juni 2015 (- 6 AZR 383/14 -) , 17. November 2016 (- 6 AZR 487/15 -) und 26. Januar 2017 (- 6 AZR 671/15 -) zu Entgeltvereinbarungen in Arbeitsverträgen des öffentlichen Dienstes stehen der Annahme einer konstitutiven Regelung im vorliegenden Fall nicht entgegen.

    Dies bedingte ein Verständnis der Vertragsklausel, wonach dem genannten Erlass umfassend Geltung verschafft und dieser insgesamt angewendet werden solle sowie, dass die Angabe der sich "danach" aus der Anwendung der in Bezug genommenen Erlasse ergebenden Entgeltgruppe deklaratorisch sei (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 28, BAGE 152, 82; 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 24 f.; 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 17, BAGE 158, 81) .

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
    Sowohl Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch sog. Einmalbedingungen können vom Senat als typische Erklärungen selbst ausgelegt werden (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15 mwN; für Allgemeine Geschäftsbedingungen BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 20) .

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15 mwN; für Allgemeine Geschäftsbedingungen BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 22) .

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
    Nimmt der Arbeitnehmer dieses Angebot an, ist die Entgeltgruppe damit vertraglich - "konstitutiv" - festgelegt (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 15 f., BAGE 146, 29; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - zu II 1 d der Gründe) .

    Mit einer korrigierenden Rückgruppierung vollziehe der Arbeitgeber nur einseitig die der Tätigkeit entsprechende, zutreffende tarifliche Bewertung nach (vgl. BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 741/15 - Rn. 20, BAGE 159, 214; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - zu II 1 c der Gründe) .

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
    Dabei kommt es für die Frage, ob eine Teilanfechtung begrifflich möglich ist, nicht auf den Willen der am Rechtsgeschäft Beteiligten, sondern allein auf die objektive (gedankliche) Zerlegbarkeit des Rechtsgeschäfts an (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 50 mwN; dem folgend Hessisches LAG 28. November 2012 - 18 Sa 594/12 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 29/66

    Zulässigkeit einer Eventualanfechtung - Wirkung der Anfechtung - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
    Die Wirkung der Anfechtung ergibt sich dann aus der künftigen gerichtlichen Feststellung eines damals nur für die Parteien ungewissen, aber objektiv bereits bestehenden Rechtszustandes (BGH 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66 - zu B III der Gründe) .
  • LAG Hessen, 28.11.2012 - 18 Sa 594/12

    Unwirksame Teilanfechtung der Vergütungsregelung im Arbeitsvertrag; Unwirksame

    Auszug aus BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17
    Dabei kommt es für die Frage, ob eine Teilanfechtung begrifflich möglich ist, nicht auf den Willen der am Rechtsgeschäft Beteiligten, sondern allein auf die objektive (gedankliche) Zerlegbarkeit des Rechtsgeschäfts an (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 50 mwN; dem folgend Hessisches LAG 28. November 2012 - 18 Sa 594/12 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 163/86

    Absenkung der Anfangsvergütung für Berufsberater - Übergang des

  • BAG, 22.01.1981 - 3 AZR 541/78
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 741/15

    Herabgruppierung im TVöD (VKA) - Beginn Stufenlaufzeit

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 151/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 546/08

    Pensions-Sicherungs-Verein - Leistungsbescheid - Verbindlichkeit

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 146/00

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin

  • LAG Nürnberg, 22.03.2017 - 4 Sa 438/16

    Eingruppierung - Anfechtung

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 284/20

    Eingruppierung bei fehlender tariflicher Eingruppierungsbestimmung

    Voraussetzung für diese Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz, dass die Nennung einer Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag konstitutiv ist, ist jedoch, dass sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags unmissverständlich ergibt, allein die bezeichneten (tariflichen) Eingruppierungsbestimmungen - und nicht die angegebene Entgeltgruppe - sollten für die Ermittlung der zutreffenden Entgelthöhe maßgebend sein (BAG 18.10.2018 a.a.O. Rn. 13).

    Nimmt der Arbeitnehmer dieses Angebot an, ist die Entgeltgruppe damit vertraglich - "konstitutiv" - festgelegt (BAG 18.10.2018 a.a.O. Rn. 14).

    Fallen Lehrkräfte weder unter § 44 TV-L noch unter Satz 1 der Vorbemerkung Nr. 4 zur Entgeltordnung zum TV-L, so handelt es sich um Lehrkräfte, für welche der TV-L keine tarifliche Eingruppierungsregelung enthält (vgl. z.B. BAG 18.10.2018 - 6 AZR 246/17, juris Rn. 17).

    Kommt der Wille des Erklärenden nicht oder nicht vollständig zum Ausdruck, gehört dies zu dessen Risikobereich (BAG 18.10.2018 - 6 AZR 246/17).

    Zu berücksichtigen ist weiter das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG 18.10.2018 a.a.O. Rn. 23; BAG 23.09.2020 - 5 AZR 251/19, juris Rn. 20).

    Sollte das beklagte Land eine nur deklaratorische Verweisung gewollt haben, hat es diesen Vertragswillen nach dem von ihm gehaltenen Prozessvortrag nicht in der gemäß § 150 Abs. 2 BGB gebotenen Weise zum Ausdruck gebracht (vgl. dazu BAG 18.10.2018 a.a.O. Rn. 22).

    Er hat ebenso wenig dafür Sorge getragen, dass sich diese hieraus auch ohne weiteres ermitteln lässt (vgl. BAG 18.10.2018 a.a.O. Rn. 23).

    Der Hinweis auf § 12 Abs. 2 TV-L in § 4 des Arbeitsvertrags führt zu keinem anderen Ergebnis (BAG 18.10.2018 a.a.O. Rn. 25).

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

    Jedenfalls wäre die Vereinbarung als Einmalbedingung iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die vom Senat als typische Erklärung selbst ausgelegt werden kann (vgl. zB BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12 mwN) .

    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (BAG 12. Juni 2019 - 7 AZR 428/17 - Rn. 17 mwN; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 19) .

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Die Wirkung der Anfechtung ergibt sich dann aus der künftigen gerichtlichen Feststellung eines damals nur für die Parteien ungewissen, aber objektiv bereits bestehenden Rechtszustandes (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 30, AP TV-L § 12 Nr. 4; BGH 15. Februar 2017 - VIII ZR 59/16 - Rn. 31, NJW 2017, 1660) .
  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Soll einem Teil des Inhalts keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 26; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 13; ausf. 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12 mwN, BAGE 146, 29) .

    Allerdings muss auch der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes als Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen das von ihm Gewollte - wenn es zulasten des Arbeitnehmers gelten soll - im Vertrag hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 13) .

    Nimmt der Arbeitnehmer diesen Antrag an, ist die Entgeltgruppe damit vertraglich - "konstitutiv" - festgelegt (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 13 ff.; 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 13 ff., 16 mwN, BAGE 146, 29) .

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 445/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsversorgung - voraussichtlich dauernde

    Hierfür begründet das äußere Erscheinungsbild eine tatsächliche Vermutung (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 141/15 - Rn. 15; 20. März 2019 - 7 AZR 98/17 - Rn. 21; 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12; 27. Januar 2016 - 5 AZR 278/14 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19

    Nettolohnklage - Geringfügige Beschäftigung

    Diese kann der Senat, weil es sich bei den Vertragsbestimmungen jedenfalls um sog. Einmalbedingungen und damit um typische Erklärungen handelt, selbst vornehmen (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12; 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 23, BAGE 152, 82) .
  • LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20

    Eingruppierung - Eingruppierungsautomatik - konstitutive Vereinbarung

    Wird im Geltungsbereich des TV-L im Arbeitsvertrag eines Arbeitsnehmers vereinbart, dass "der Arbeitnehmer für Tätigkeiten der Entgeltgruppe xx TV-L eingestellt wird" und nicht, dass "der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppe xx eingruppiert ist", handelt es sich um eine konstitutive Vereinbarung der Vergütung nach der benannten Entgeltgruppe mit der Folge, dass sich der Arbeitnehmer nicht auf die "Eingruppierungsautomatik" des § 12 TV-L berufen kann (Im Anschluss an BAG 24.3.2018, 4 AZR 151/15 und BAG 18.10.2018, 6 AZR 246/17).

    Das gilt auch für den Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (BAG 18.10.2018, 6 AZR 246/17; NZA-RR 2019, 102, beck-online).

  • BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 64/18

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang

    Sowohl Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch Einmalbedingungen können vom Senat als typische Erklärungen selbst ausgelegt werden (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12; zu den Maßstäben der Auslegung vgl. zB BAG 5. März 2013 - 1 AZR 880/11 - Rn. 59; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

    Die Auslegung typischer Erklärungen durch das Landesarbeitsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12) .
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 420/18

    Überleitung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben in der Stellung einer

    Diese kann der Senat selbst vornehmen, da es sich bei § 3 des Arbeitsvertrags jedenfalls um eine sog. Einmalbedingung und damit eine typische Willenserklärung handelt (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 12) .

    Indem sie dieses Angebot angenommen hat, haben die Parteien den Erlass als allein maßgebende Eingruppierungsregelung vertraglich festgelegt (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 14) , der damit ungeachtet seines eigentlichen Rechtscharakters Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden ist (vgl. für den Tarifvertrag BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - juris-Rn. 13; ErfK/Franzen 19. Aufl. TVG § 3 Rn. 32) .

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 3 Sa 440/19

    Eingruppierung von Altentherapeuten nach TVöD-B (VKA)

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 561/20

    Vorweggewährung von Stufen im TV-H - Abschmelzen bei Stufenaufstieg?

  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 384/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 340/19

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Zahlung des Pauschalentgelts für ständige

  • LAG Hamm, 26.01.2022 - 3 Sa 1087/21

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen

  • BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 250/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang

  • BAG, 17.12.2020 - 6 AZR 639/19

    Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer niedersächsischen Universität -

  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22

    Überleitung in den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie - Stufenaufstieg

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 417/18

    Eingruppierung - Buchbinderin mit Meisterausbildung in einer Ergotherapie - TVöD

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2023 - 3 Sa 96/22

    Eingruppierung Sozialpädagoge

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 23.01.2020 - 5 Ca 186/19

    Eingruppierung - Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag - Stellenbeschreibung

  • LAG Köln, 09.06.2021 - 3 Sa 45/21

    Eingruppierung; Welthungerhilfe; Einzelfall

  • ArbG Freiburg, 23.01.2020 - 5 Ca 186/19

    Eingruppierung / Tarifautomatik / Konstitutive oder deklaratorische

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